Kontrollbesuche durch Vermieter sind nicht zulässig
Kontrollbesuche durch einen Vermieter sind nicht erlaubt. Nur wenn ein sachlicher Grund vorliegt, darf der Vermieter die Wohnung betreten. Das hat das Amtsgericht Stuttgart jetzt in einem aktuellen Urteil festgelegt (Az. 6 C 1267/14).
19 Juli 2024