Der Wohnraum in Großstädten ist knapp – so viel ist klar. Besonders in den Ballungsräumen hat das in den vergangenen Monaten zu einem unverhältnismäßigen Anstieg der Mieten geführt. Doch damit nicht genug: Inzwischen bestehen immer mehr Vermieter bei Vertragsabschluss auf einem Indexmietvertrag. Wer von der langen Suche nach einer passenden Bleibe gebeutelt ist, unterzeichnet dann häufig auch einen Vertrag zu fragwürdigen Konditionen. Welche Konsequenzen ein Indexmietvertrag letztlich hat, wird vielen erst im Nachhinein bewusst.
Welcher Index bestimmt die Miethöhe?
Zunächst einmal: Ein Indexvertrag orientiert sich an den Lebenshaltungskosten. Konkret heißt das, dass die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist, der jedes Jahr durch das Statistische Bundesamt erhoben wird.
In dem Maß, in dem der Preis für die Dinge des täglichen Bedarfs steigt, steigt gleichermaßen die Miete an. Mit wachsender Inflation geht folgerichtig die Miete nach oben, bei sinkenden Verbraucherpreisen sinkt sie konsequenterweise. Soweit die Theorie …
Tatsächlich ist es nämlich so, dass in den vergangenen 20 Jahren die Lebenshaltungskosten kontinuierlich gestiegen sind, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Und dementsprechend bedeutet das für den Mietpreis eine jährliche Erhöhung um etwa 2 %.
Strom- und Spritpreis diktieren die Inflation
Besondere Einflussgrößen bei den Verbraucherpreisen sind Strom und Sprit. Bekanntermaßen hat der Preis hierfür in der letzten Zeit immer wieder neue Rekordmarken geknackt und damit den Anstieg der Verbraucherpreise beachtlich angetrieben.
Unter solchen Voraussetzungen ist eine Indexmiete nicht die beste Wahl für den Mieter, denn die Anpassung der Miethöhe an die gestiegene Inflation kann auch ohne Zustimmung des Mieters vorgenommen werden. Für den Mieter bedeutet das eine Doppelbelastung, da zusätzlich zu den steigenden Energiekosten eine regelmäßig steigende Miete einkalkuliert werden muss.
Vergleichsmiete nicht mehr als Referenz
Zwar weiß Rudolf Stürzer, der Vorsitzende der Eigentümergemeinschaft Haus und Grund München, der Süddeutschen Zeitung zu berichten, dass die meisten Vermieter weniger oft die Miete erhöhen, als ein Indexmietvertrag es ihnen theoretisch ermöglicht. Doch diese Tatsache darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Vermieter einen indexorientierten Vertrag wählen, weil ein solcher nicht an die ortsüblichen Vergleichsmieten gebunden ist. Das erlaubt dem Vermieter daher von vorneherein einen satten Aufschlag auf den Mietpreis zu geben und darüber hinaus jedes Jahr die Miete legitim zu erhöhen.
Das Grundproblem ist also, dass die Indexmiete den Mietspiegel schlichtweg unterläuft und dabei fast alle Freiräume hat, denn für diese Vertragsregelung gibt es derzeit keine Preisbremse bei Neuvermietungen, so die Süddeutsche Zeitung.
Auch Vorteile für den Mieter?
Wer beim Indexmietvertrag einen Vorteil für den Mieter finden will, muss lange suchen. Sicherlich ist von Vorteil, dass die Mieterhöhungen transparent und an eine offizielle Statistik gebunden sind. Der Mieter ist auf diese Weise wenigstens in der Lage, selbst einzuschätzen, mit welcher Erhöhung er rechnen muss. Ein wirklicher Pluspunkt ist, dass Vermieter die Kosten für Modernisierungen von Fenstern oder Heizung nicht auf den Mieter umlegen dürfen.
Dennoch: Ein Blick auf die Zahlen des Statistischen Bundesamtes verdeutlicht, warum ein Indexmietvertrag nicht die erste Wahl sein sollte. Denn während die Nettokaltmieten von 2005 bis 2013 im Schnitt um 9,8 % gestiegen sind, haben die Lebenshaltungskosten einen Sprung von 14,3 % hingelegt. Ein Mieter ist also in der Regel mit einem klassischen Mietvertrag besser beraten. Denn im Schnitt sind die Nettokaltmieten in den vergangenen Jahren deutlich weniger gestiegen als die Verbraucherpreise.