Ohne die Einwilligung des Vermieters sollte man keinesfalls untervermieten, denn im schlimmsten Fall droht die fristlose Kündigung. Diese ist nach einer vorhergehenden Abmahnung möglich, wenn der Mieter die Wohnung ohne Erlaubnis weiter- oder untervermietet hat.
Berechtigtes Interesse
Besteht also der Plan einer Weiter- oder Untervermietung, sollten Mieter ihrem Vermieter eine schriftliche Mitteilung über das Vorhaben zukommen lassen. Dieses Schreiben sollte die Gründe der Weiter-/Untervermietung sowie den Namen des potenziellen Untermieters enthalten.
Ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung besteht in der Regel dann, wenn der Hauptmieter einen Teil der Wohnung aufgrund persönlicher oder wirtschaftlicher Umstände untervermieten möchte. Klassische Fälle von Weiter- und Untervermietung sind Vermietungen an Lebenspartner oder Verwandte oder aufgrund von Erwerbslosigkeit zur Sicherung der Mietkosten. Besonders im letzten Fall kann auch vonseiten des Vermieters ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung bestehen.
Schriftlich oder mündlich?
Um die Vermietung reibungslos und ordnungsgemäß laufen zu lassen, sollte ein schriftlicher Untermietvertrag aufgesetzt werden. Ein solcher Vertrag sichert beide Parteien in Bezug auf Schäden und Schönheitsreparaturen ab. Ein Vertrag kann zwar auch mündlich geschlossen werden, Details wie die Handhabung der Nebenkosten oder anfallender Ausbesserungen sind dann jedoch nicht genau geregelt und können Unstimmigkeiten verursachen.
Ist eine Vermietung auf unabsehbare Dauer vorgesehen, muss spätestens nach zwölf Monaten ein schriftlicher Vertrag unterzeichnet werden.
Details zum Untermietvertrag
Die wichtigsten Elemente eines Untermietvertrags sind die Vertragspartner – also Hauptmieter und Untermieter – und das Mietobjekt sowie Laufzeit des Vertrags und die Miethöhe. Rechtskräftig wird der Vertrag mit dem Unterzeichnen beider Vertragsparteien.
Ebenfalls formuliert werden sollten eine Regelung zur Vertragsverlängerung und die Ausgestaltung der Kostenübernahme von Nebenkosten und anteiligen Schönheitsreparaturen. So lassen sich später unangenehme Überraschungen und Streitigkeiten vermeiden.
Wer keinen ganz neuen Vertrag aufsetzen möchte, kann sich im Internet auch Vorlagen für unterschiedliche Standard-Mietverträge herunterladen. Der Vorteil solcher Vorlagen ist, dass hier alle wesentlichen Aspekte berücksichtigt werden, die für einen solchen Vertrag relevant sind. Es ist daher ratsam, bei einem Untermietvertrag auf Standardverträge zurückzugreifen und diese gegebenenfalls mit den Elementen zu ergänzen, die für einen persönlich relevant sind. Bei einem selbst aufgesetzten Untermietvertrag empfiehlt es sich, ein Anwalt zurate zu ziehen.
Miethöhe
Natürlich kann der Hauptmieter die Höhe der Untermiete bestimmen. Dabei sollte er sich am eigenen Mietniveau orientieren. Einkalkulieren sollte man dabei auch, dass unter Umständen der Vermieter die Miete aufgrund der erweiterten Nutzung um einen Untermietzuschlag erhöht.
Wenn man sich an alle diese Punkte hält, dann sollte einem friedlichen Zusammenleben nichts mehr im Wege stehen …