Sollte es während des Mietverhältnisses zu Mietausfällen oder in Extremfällen gar zur Zwangsräumung kommen, darf der Vermieter auf die Mietkaution zurückgreifen und damit entstandenen Kosten decken.
Mietkautionsanbieter im Vergleich: Welche Angebote gibt es?
Die Mietkaution stellt für den Vermieter eine Sicherheit dar, falls ein Mieter seine Miete nicht zahlt. Sollte es deshalb zu einer Kündigung der vermieteten Räume kommen, kompensiert die Kaution wenigstens die Zeitspanne zwischen einer zwangsweisen Räumung und der letzten Mietzahlung.
Auch bei Unstimmigkeiten über etwaige Renovierungsarbeiten des Mieters bei Auszug wird die Mietkaution durch den Vermieter gern herangezogen. Allerdings muss die Kaution nicht zwingend in bar hinterlegt werden, schon länger übernehmen Versicherungen hierfür im Gewerbebereich eine Bürgschaft. Das Prinzip setzt sich allmählich auch bei Privatvermietungen durch.
Mietkaution für Privatmieter: Welche Angebote gibt es?
Seit wenigen Jahren gibt es durch einige Versicherungen das Angebot an Privatmieter, die Mietkaution per Bürgschaft zu übernehmen. Durch den sich belebenden Markt sinken allmählich die Beiträge für eine entsprechende Versicherung, Mieter sollten daher einen Vergleich der angebotenen Mietkautionsversicherungen vornehmen.
Die Beitragsunterschiede bei gleicher Kautionshöhe betragen um 50 € jährlich bei der niedrigen Summe für eine Mietkaution von rund 2.000 €. Das ist recht enorm, denn die Gesamtkosten für die Versicherung liegen bei entsprechender Kautionshöhe kaum über 100 € im Jahr.
Auf Unterschiede der Versicherer achten
Wie die Versicherung aufgebaut ist, unterscheidet sich teilweise zwischen den Anbietern. Die Einen erheben etwa eine Servicepauschale, andere Anbieter verlangen für die Bürgschaftsurkunde eine Gebühr.
Diese darf drei Nettokaltmieten nicht übersteigen und kann auch in Raten gezahlt werden, was aber in der Praxis eher unüblich ist. Um Liquidität zu sparen, bietet sich eine Versicherung, die unkompliziert arbeiten und sich durch schnelle Antrags- und Bearbeitungswege auszeichnen sollte.
Die gängigste Form: das Mietkautionskonto
Geht es um die Hinterlegung einer Mietkaution, wird in der Praxis häufig ein klassisches Sparbuch genutzt. Der einzige Unterschied zum gewöhnlichen Sparbuch liegt in einer Verfügungssperre. Grundlage dafür sind Mietvertrag und eine Verpfändungserklärung, die im Rahmen der Kontoeröffnung separat ausgefertigt und von Mieter, Vermieter und Kreditinstitut unterzeichnet wird.
Das Kreditinstitut sorgt dafür, dass lediglich Verfügungen des Vermieters möglich sind. Dabei informiert es den Mieter in diesem Fall jedoch rechtzeitig, sodass dieser bei unberechtigten Verfügungen innerhalb einer Frist von vier Wochen reagieren kann. Einsprüche gegenüber dem Kreditinstitut sind allerdings unzulässig.
Möchte der Betroffene die Verfügung verhindern, muss der Bank eine einstweilige Verfügung eines Amtsgerichts vorgelegt werden. Diese verhindert eine Auszahlung des Kautionsbetrages bis zur juristischen Klärung des Sachverhalts.
Bei regulärer Beendigung eines Mietverhältnisses wird der auf der Mietkaution hinterlegte Betrag wieder ausgezahlt. Dazu gibt der Vermieter das Kautionssparbuch wieder frei. Die im Laufe der Zeit angefallenen Zinsen stehen in diesem Falle grundsätzlich dem Mieter zu.
Das Mietaval als Alternative zum Mietkautionskonto
Als Gegenstück zur klassischen Mietkaution in Form von Sparbüchern existiert die Möglichkeit eines Mietavals. Dabei handelt es sich um die Bürgschaft eines Kreditinstitutes. Kommt es seitens des Vermieters zu berechtigten Forderungen gegenüber seinem Mieter, steht das bürgende Institut für die Ansprüche gerade.
Im Bereich privater Vermietungen ist solch eine Bürgschaft unüblich. Im Rahmen geschäftlicher Vermietungen hingegen ist das Mietaval verbreiteter. Der Grund dafür liegt in den im Regelfall deutlich höheren Kautionsbeträgen.
Gewerbetreibende nutzen diese aufgrund der meist höheren Grundmiete umfangreicheren Beträge eher für geschäftliche Zwecke und greifen deshalb lieber auf Mietavale als auf Kautionskonten zurück.